Allgemeine Mietbedingungen

Stand: 8.01.2019

VERTRAGSPARTNER

Für alle Buchungen ist der Vertragspartner des Buchenden Teilnehmers die
Salty Campers.
Das jeweilige Angebot stellt einen Teil dieses Vertrages dar.

Salty Campers
Jenny Focke
Avenida de Burgos 1
39600 Muriedas
Spanien
info@saltycampers.com
Gerichtsstand Santander


Inhalt


  1. Reservierung
    1. Rechtlich verbindlich sind Reservierungen nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter
    2. Erst durch die Anzahlung ist der Vermieter verpflichtet den VW T3 zur Verfügung zu stellen
    3. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten und nach Absatz 2 Schadensersatz fordern, sollte der Mieter nicht die vereinbarte Anzahlung oder Kaution erbringen.
    4. Jeder Kunde erhält bei einem Verleih eine Kilometerpauschale von:
    5. → 100 Km/pro Tag bei einem Verleih unter einer Woche
      → 1000 Km/ 7 Tage
      → 1500 Km/ 14Tage
      → 2000 Km/ 21Tage
    6. Bei Überschreitung der Freikilometer berechnen wir dir eine zusätzliche Gebühr von 0,15 €/km.

  2. Schadensersatz und Rücktritt
    1. Bei einer Stornierung des vereinbarten Vertrages seitens des Mieters werden folgende Anteile des Mietpreises laut Mietvertrag fällig
      → 25% des Mietpreises, wenn die Stornierung mehr als 28 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
      →50% des Mietpreises, wenn die Stornierung mehr als 21 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
      → 75% des Mietpreises, wenn die Stornierung mehr als 10 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
      → 100% des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 10 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
    2. Bei Nichtabholung des Fahrzeuges, wird der Mietpreis zu 100% einbehalten.
    3. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens wird weiterhin der Gesamtbetrag der Miete fällig.

  3. Vertragsabschluss
    1. Der Mietvertrag zwischen den Mietparteien kommt nur schriftlich zustande.
    2. Mündliche Absprachen bestehen nicht. Sollten mündliche Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und müssen von Mieter und Vermieter unterschrieben sein, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.
    3. Der Vermieter hält sich das Recht vor, während der Übergabe aus dem Vertrag zurückzutreten, sofern es zu fahrlässiger oder schlechter Handhabung mit dem Leihfahrzeug von Seiten des Mieters kommen sollte.

  4. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Fahrzeugabholung muss der Mieter eine ausreichend gedeckte Kreditkarte vorgelegen. Die Kreditkartendaten sowie die Höhe der Kaution werden im Mietvertrag eingetragen.
    2. Der Mieter muss Eigentümer der vorgebrachten Kreditkarte sein.

  5. Zahlungsweise
    1. Es gelten die Preise aus dem schriftlichen Angebot des Vermieters. Mit der Anzahlung erklärt sich der Mieter mit den vorgenannten Preisen und den AGB einverstanden.
    2. Nach Erhalt des schriftlichen Angebots durch den Vermieter hat der Mieter eine Frist von einer Woche, um das Angebot schriftlich zu bestätigen und die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang der Anzahlung ist das Fahrzeug für den Mieter rechtsverbindlich gebucht. Die Anzahlung kann vom Mieter selbst oder von einer stellvertretenden Person unter Angabe der Buchungsnummer auf das vom Vermieter vorbenannte Konto überwiesen werden. Wird die Zahlungsfrist von einer Woche nach Erhalt des Angebotes nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
    3. Jegliche vom Mieter verursachten Schäden am Mietfahrzeug, Verlust/ Schäden an der Ausstattung oder bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerpauschale sind bei der Rückgabe des Fahrzeuges vom Mieter zu bezahlen.

  6. Fahrzeugübernahme und –rückgabe
    1. Zum vereinbarten Termin wird das Fahrzeug vom Vermieter bereitgestellt.
    2. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Funktionsfehler des Fahrzeuges.
    3. Bei Abholung wird der Zustand des Fahrzeuges mit allen vorhandenen Beschädigungen per Protokoll festgehalten.
    4. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt zurückzugeben. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -Rückgabe erfolgen nicht.
    5. Das Fahrzeug muss zwischen 12-19 Uhr abgeholt werden, nach 19 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr von 10€/ Stunde berechnet. Letztmögliche Abholzeit ist 21 Uhr.
    6. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zwischen 10 und 11 Uhr an der Station zurückzugeben. Bei einer Rückgabe vor 10 Uhr ist eine schriftliche Absprache mit dem Vermieter nötig. Für die Rückgabe vor 10 Uhr fällt eine zusätzliche Gebühr von 10€ je früherer Stunde an. Frühestmöglicher Termin der Rückgabe ist 8 Uhr. Wird das Fahrzeug nach 11 Uhr zurückgegeben, wird ein weiterer Tag für die Miete des Fahrzeuges und allen weiteren im Vertrag aufgeführten Extrakosten berechnet.
    7. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt vom Mieter zurückgebracht werden. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen.
    8. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug zu dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurückzubringen. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zurückbringt, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zum vereinbarten Ort zurückzubringen.
    9. Der Mieter übergibt das Fahrzeug bei Rückgabe besenrein. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale von 80€.

  7. Versicherungsschutz
    1. Für das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug besteht eine Flotten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 50.000.000 €
    2. Verursacht der Mieter Mängel oder Schäden am Leihfahrzeug, oder kommt es während der Mietdauer zu Verlusten oder Beschädigung irgendwelcher im Vertrag aufgeführten Mietgegenstände, sind diese nach Absatz 14 dieser AGBs aufgeführten Regelungen zu entschädigen.
    3. Dem Mieter steht es frei, die Haftung für Schäden des Fahrzeuges durch ein Schutzpaket zu verringern. Je nach gewähltem Schutzpaket verringert sich der zu zahlende Selbstbehalt des Mieters. Das gewählte Schutzpaket ist nur dann rechtlich bindend, wenn es im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.
      → Kein Schutzpaket, kein reduzierter Selbstbehalt und eine Kaution von 1000€. Volle Selbstbeteiligung des Mieters für verursachte Schäden am Leihfahrzeug und der 1. Fahrer über 21 Jahre inklusive.
      → Schutzpaket 'Extra' ist für 15€/Tag erhältlich und verringert den Selbstbehalt und die Kaution auf maximal 750€.
      Mit Abschluss dieses Schutzpaketes ist ein 2.Fahrer über 21 Jahre mit gültiger Fahrerlaubnis inklusive.
      → Schutzpaket 'Plus' ist für 20€/ Tag erhältlich und verringert den Selbstbehalt und die Kaution auf maximal 500€.
      Mit Abschluss dieses Schutzpaketes ist ein 3.Fahrer über 21 Jahre mit gültiger Fahrerlaubnis inklusive.
    4. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Personen, die als Fahrer im Mietvertrag benannt wurden.
    5. Entscheidet sich der Mieter den Selbstbehalt nicht per Zusatzversicherung zu reduzieren, haftet er für alle verursachten Schäden am Leihfahrzeug im vollen Umfang. Der Mieter stimmt mit Vertragsabschluss zu, dass die Kosten des durch ihn entstanden Schadens am Leihfahrzeug vollständig von seiner Kreditkarte abgezogen werden.
    6. Zusätzlich gebuchte Extras oder Equipment sind kein Bestandteil der Zusatzversicherung.
    7. Hat der Mieter keine Zusatzversicherung abgeschlossen, verpflichtet er sich für Schäden, am Mietfahrzeug durch Verkehrsunfälle, Einbruch, Unwetter, Vandalismus oder weitere Umstände in vollem Umfang aufzukommen. Die Summe für die Instandsetzung wird von der im Vertrag hinterlegten Kreditkarte abgebucht. Der Selbstbehalt wird durch das vom Mieter gewählte Schutzpaket definiert.

  8. Haustiere/ Rauchen
    1. Haustiere sowie das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
    2. Bei Verstoß werden dem Mieter die Kosten für eine professionelle Reinigung in Höhe von 150€ in Rechnung gestellt.

  9. Führungsberechtigte
    1. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein mit sich tragen.
    2. Nur der Mieter selbst und die im Mietvertrag angegebenen Fahrer dürfen das Fahrzeug führen. Für jeden weiteren eingetragenen Fahrer wird eine Gebühr von 5€/Tag verrechnet.
    3. Für eingetragene Fahrer unter 21 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr von 5€/Tag berechnet.
    4. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters darf das Fahrzeug nicht Dritten überlassen werden

  10. Nutzungsverbote
    1. Die Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven, leicht entzündlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die Begehung von Straftaten, die Teilnahme an Motorsport Veranstaltungen und Fahrzeugtests sind dem Mieter bei Verwendung des Fahrzeuges untersagt.
    2. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb der Europäischen Union gebracht werden.
    3. Das Befahren von unbefestigten Straßen ist ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung haftet keinerlei Versicherung und es wird eine Strafe von 150€ plus Folgekosten (eventuelle Schäden und Bergungskosten) fällig.
    4. Die Weitervermietung, die Verwendung für gewerbliche Zwecke oder sonstige, nicht im Vertrag enthaltenen Nutzungen sind untersagt.

  11. Obhutspflicht des Mieters
    1. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Fahrzeug und ist verpflichtet, dies bei Verdacht auf Gefahr durch Vandalismus oder Einbruch zu sichern, z.B. durch einen sicheren Parkplatz. Dies gilt auch bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc.).
    2. Der Mieter haftet entsprechend seines gewählten Schutzpaketes für selbstverursachte Schäden am Fahrzeug. Ohne gebuchtes Schutzpaket haftet der Mieter unbegrenzt für alle selbstverursachten Schäden, die während seiner Mietdauer am Fahrzeug des Vermieters entstehen.
    3. Der Mieter ist im gesamten Mietzeitraum dazu verpflichtet, der Einweisung in die Bedienung des Fahrzeuges sowie allen eingebauten und zusätzlich gemieteten Gegenständen Folge zu leisten. Außerdem verpflichtet er sich mit dem Abschluss des Mietvertrages, das Fahrzeug wie ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer zu behandeln.

  12. Entstandene Zusatzkosten
    1. Werden kleine Instandsetzungen unterwegs nötig, können die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges erstattet werden. Dafür ist die vorherige Absprache mit dem Vermieter zwingend notwendig. Der Vermieter kümmert sich dann um einen Abschleppdienst bzw. den Transport zur nächstgelegenen Werkstatt.
    2. Anfallende Strom- und Wasserkosten sowie Gasfüllungen während der Mietdauer sind allein Sache des Mieters.

  13. Verhalten bei Ausnahmesituationen und Verkehrsunfällen
    1. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung muss ein offizieller “Europäischer Unfallbericht” korrekt und nach bestem Wissen von allen beteiligten Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden. Dieser befindet sich im Handschuhfach des Fahrzeuges. Es sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Haftpflichtversicherungen, sowie Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
    2. Bei Unfällen, Schäden, Brand und allen Elementarschäden (z.B. Hagel, Sturm) sowie bei Einbruch oder Diebstahl hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen bzw. für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen und den Vermieter zu benachrichtigen

  14. Technische Defekte
    1. Treten Defekte auf Grund von unsachgemäßen Gebrauch oder fahrlässiger Handhabung auf, haftet der Mieter uneingeschränkt auf anfallende Kosten.
    2. Treten im Laufe der Vermietung nicht-unfallbedingte technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich einschränken, sind Mieter sowie Vermieter u.U. berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Dies ist nur dann möglich, wenn es der Defekt nicht durch eine Reparatur zeitnah binnen 24 Stunden nach Meldung des Mieters behoben werden kann. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter in einem solchen Falle ein angemessenes Ersatzfahrzeug innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall bleibt dem Mieter das Recht, frühzeitig aus dem Mietvertrag auszutreten, verwehrt.
    3. Sollten dem Mieter durch einen Defekt am Fahrzeug zusätzliche Kosten wie z.B. Übernachtungskosten entstehen, so werden diese ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erstattet.
    4. Wenn eine unvorhergesehene Reparatur des Fahrzeuges während der Vermietung nötig ist, wird dem Mieter eine anderweitige Unterbringung zur Verfügung gestellt bis das Mietfahrzeug repariert ist. Somit entfällt jegliche Erstattung des Mietpreises von Seiten des Vermieters. Wird die vorgesehene Unterbringung vom Mieter abgelehnt kommt er für alle Folgekosten selber auf.

  15. Bußgelder und Gebühren
    1. Im Falle von Bußgeldern, Strafen, anfallender Gebühren und Abgaben, die während der Nutzung durch den Mieter entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter diese Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
  16. Optische und technische Veränderungen
    1. Der Mieter ist nicht befugt durch Lackierungen, Aufkleber, Klebefolien oder ähnliches das Fahrzeug optisch zu verändern. Alle Folgekosten sind allein von dem Mieter zu tragen.
    2. Außerdem dürfen an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

  17. Haftung des Vermieters
    1. Der Vermieter haftet dem Mieter die Leistung auf Schadensersatz begrenzt auf die Summe des vereinbarten Netto Mietzinses im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder des Leistungsbezugs.
    2. Der Vermieter ist berechtigt statt des reservierten Fahrzeuges ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges nicht möglich sein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und hat die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.
    3. Für vergessene bzw. liegengelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
    4. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden des Mieters, Fahrers oder Beifahrers.

  18. Haftung des Mieters
    1. Wenn der Mieter (oder Fahrer) den Unfall zu vertreten oder mit zu vertreten hat, haftet er unbegrenzt für den entstandenen Schaden sowie für eventuelle entstandene Ausfallkosten.
    2. Der Mieter haftet für die vertragliche Rückgabe des Fahrzeuges im vertragsgemäßen Zustand.
    3. Sofern der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, der Mieter es unterlässt, den Unfall, entgegen der in Absatz 13 bestehenden Pflicht, Brand, Diebstahl oder Wildschaden polizeilich aufnehmen zu lassen oder keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, haftet er dafür uneingeschränkt.
    4. Auch bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeuges haftet der Mieter uneingeschränkt. Jegliche Schutzpakete bieten keinen Versicherungsschutz für diese Fälle und deswegen wird die volle benötigte Geldmenge für den Ausgleich des verursachten Schadens dem Mieter in Rechnung gestellt.
    5. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten nach Inhalt dieser ABG verletzt, oder das Fahrzeug einem unberechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls vollständig.
    6. Der Mieter teilt bei Fahrzeugübernahme seine Kreditkartendaten mit. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt er sich einverstanden, die Belastung dieser Kreditkarte für jegliche, sich aus diesen Allgemeinen Mietbedingungen ergebenden, Kosten zu akzeptieren.
    7. Salty Campers hat bis zu eine Woche nach dem Check-Out Zeit, um den Zustand des Leihfahrzeuges zu bewerten und zu kontrollieren. Sollte der Vermieter innerhalb dieses Zeitraumes Funktionsfehler oder Beulen feststellen, die durch den Vermieter entstanden sind, wird der Schaden beim Kunden reklamiert und die Reparaturkosten von der Kaution abgebucht.

  19. Gerichtsstand, Rechtswahl
    1. Für die gegenseitigen rechtlichen Beziehung aus diesem Mietvertrag vereinbaren die Parteien die Geltung von spanischem Recht.
    2. Das Gericht bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als zuständig.

LET'S GO TO THE BEACH!

Lust einen Camper zu mieten?